Versicherungsfall ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Er wird sowohl bei privaten Versicherungen als auch in der Sozialversicherung angewendet.
Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung Leistungen erbringt.
Beispielsweise begründet der Versicherungsfall “Krankheit” Leistungsansprüche aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Gesetzlichen Unfallversicherung kommen als Versicherungsfälle “Berufskrankheit” und “Arbeitsunfall” in Betracht.
Zeitpunkt des Eintritts
Gerade bei Schäden, die sich mit Verzögerung realisieren oder offenbaren, ist die Festlegung des genauen Zeitpunktes des Versicherungsfalles schwierig. Sie ist aber dann entscheidend, wenn die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum bestand. Als mögliche Anknüpfungspunkte für den Eintritt des Versicherungsfalles werden in Versicherungsbedingungen festgelegt:
- Zeitpunkt des ersten schädigenden Ereignisses (der erste Tropfen Gift, der in den Boden einsickert)
- Zeitraum des schädigenden Ereignisses mit anteiliger Haftung (der gesamte Einsickerungsvorgang)
- Realisierung des Schadens (Überschreitung des Grenzwertes der Bodenbelastung)
- Entdeckung des Schaden
- Inanspruchnahme des Versicherten (Claims Made)
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