Umlage U2, berufsunfähigkeit versicherung
Das Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/Mutterschutz (Umlage U2) ist eine verpflichtende Versicherung der Arbeitgeber für jeden beschäftigten Arbeitnehmer auf Basis des Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen (AAG).
Die Versicherung zahlt dem Arbeitgeber zu 100% das Entgelt, welches er an eine sich in Mutterschaft befindliche Mitarbeiterin zu zahlen hat. Der Arbeitgeber hat dafür für jeden beschäftigten Mitarbeiter, egal ob männlich oder weiblich, einen bruttolohnabhängigen Betrag von zur Zeit 0,1% an eine Umlagekrankenkasse abzuführen. In der Regel ist das die Krankenkasse des Mitarbeiters.
Im Falle einer Mutterschaft einer Mitarbeiterin kann der Arbeitgeber von der Umlagenkrankenkasse die ihm entstandenden Kosten in Höhe von 100% des Bruttoentgelts einfordern. Dies ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Dem Arbeitgeber entstehen also in diesem Fall nur die arbeitgeberseitigen Belastungen der Sozialversicherungen, also anteilig Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Nach einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber verpflichtet ab 1. Januar 2006 eine Neuregelung der Umlage U2 durchzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Beschäftigten bei der Verbeitragung beanstandet.
