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Porsche-Arena, arena nürnberger versicherung

Die Porsche-Arena ist eine Multifunktionsarena in Stuttgart-Bad Cannstatt im NeckarPark. Die Arena liegt unmittelbar neben der Hanns-Martin-Schleyer-Halle an der Mercedesstraße. Beide Arenen sind über ein gemeinsames Foyer miteinander verbunden. Betreiber beider Hallen ist die Messegesellschaft Stuttgart.

Bau und Namensvergabe

Nach 14-monatiger Bauzeit wurde die Arena am 27. Mai 2006 mit einem Festakt und einer Ausgabe der Fernsehshow „Verstehen Sie Spaß?“ eröffnet. Der Bau der Arena kostete 28 Millionen Euro, das gemeinsame Foyer mit der Schleyer-Halle 7,3 Millionen Euro.

Zur Refinanzierung der Baukosten war bereits vor Baubeginn ein Verkauf der Namensrechte geplant. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erwarb die Namensrechte für zehn Millionen Euro bei einer Laufzeit von 20 Jahren.

Nutzung

Kurze Umrüstzeiten erlauben flexible Nutzungen der Arena für Handball, Basketball, Volleyball, Tennis, Eishockey, Tanzsport, Konzerte, Eisrevuen, Hauptversammlungen und Firmenevents.

Die Arena hat die Dimension 135 x 95 m mit vier Vollgeschossen und insgesamt 9.400 m² Fläche. 20 Logen oberhalb der Zuschauerränge bieten Platz für bis zu 250 Personen. Die Fläche des Innenraums (mit festeingebauter Eisfläche) umfasst ca. 2.000 Quadratmeter. Je nach Veranstaltung haben bis zu 7.500 Besucher in der Porsche-Arena Platz.

Der Porsche Tennis Grand Prix, der bis 2005 in Filderstadt stattfand, findet seit 2006 in der Porsche-Arena statt.

Panzerspähwagen Sd.Kfz. 232, kfz versicherung günstig

Die Bezeichnung Sd.Kfz 232 wurde für zwei unterschiedliche Panzerspähwagen der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg vergeben:

  • Sd.Kfz. 232 (6-Rad ) Funk
  • Sd.Kfz. 232 (8-Rad ) Funk

Wenn auch beide Fahrzeuge komplett unterschiedliche Konstruktionen und Konzepte darstelten, war der Einsatzzweck beider Fahrzeugtypen die Aufklärung. Beide Sd.Kfz. 232 waren Funk-Ausführungen der Panzerspähwagen Sd.Kfz. 231.

Versicherungskammer Bayern, wwk versicherung

1875 wurde die Rechtsvorgängerin der heutigen Versicherungskammer Bayern (VKB), die “Bayerische Versicherungskammer”, gegründet. Grundlage war das Gesetz zur Errichtung der “Königlichen Brandversicherungs-Kammer”, das von König Ludwig II. von Bayern erlassen wurde. Mit diesem Gesetz wurde die seit 1811 tätige Landesbrandversicherungsanstalt in die Verwaltung einer zentralen Staatsbehörde gegeben.

Entwicklung

Die Etappen auf dem Weg zum heutigen Konzern waren die Namensänderung der Königlichen Brandversicherungs-Kammer in die Bayerische Versicherungskammer, die Angliederung weiterer Versicherungsanstalten und insbesondere die Gründung des Bayerischen Versicherungsverbandes, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Bayern-Versicherung in den zwanziger Jahren. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Währungsreform vollzog sich ein stetiger Wandel von der verwaltenden Staatsbehörde hin zu einem Wirtschaftsunternehmen, das sich dem Wettbewerb stellt.

Im Jahre 1994 besiegelte das Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern den Verkauf der Versicherungsanstalten der Bayerischen Versicherungskammer durch den Freistaat an den Bayerischen Sparkassen- und Giroverband und den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz. 1995 wurden unter dem Dach der Holding “Versicherungskammer Bayern” die Versicherungsbereiche sowie die Querschnittsfunktionen wie Vertrieb, Personal und EDV gebündelt.

Bayern-Versicherung; Konzern-Rückversicherung

Die Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG nahm 1997 ihre Tätigkeit auf. Mit der Umwandlung der Bayern-Versicherung in eine Aktiengesellschaft und ihrer Eingliederung in den Konzern im Januar 1999 wurde die Neuordnung abgeschlossen.

Consal

Mitte 1999 beschlossen die Aufsichtsgremien der beiden öffentlichen Krankenversicherer Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (München) und Union Krankenversicherung AG (Saarbrücken), gemeinsame Tochter der öffentlichen Versicherer, beide Unternehmen in eine Holding einzubringen und zu einer gemeinsamen Krankenversicherungsgruppe weiterzuentwickeln. Zum 1. Januar 2000 wurde die Zusammenführung der Unternehmen unter der Zwischenholding Consal Beteiligungsgesellschaft AG vollzogen. Unter diesem Dach agiert seit 2001 auch die neugegründete Union Reiseversicherung AG (München), der gemeinsame Reiseversicherer aller öffentlichen Versicherer.

Saarland Versicherungen

Anfang 2002 wurde die bisherige Beteiligung in Höhe von 25,1% an den Saarland Versicherungen (Saarland Feuerversicherung AG und Saarland Lebensversicherung AG) auf 50,1% aufgestockt. Damit ist die Versicherungskammer Bayern Mehrheitsaktionär der Saarland Versicherungen und hat die Grundlage für eine noch erfolgreichere intensive Zusammenarbeit geschaffen.

Feuersozietät, Öffentliche Leben Berlin Brandenburg

Im Januar 2004 schließlich wird die Feuersozietät/Öffentliche Leben Berlin Brandenburg an das Bieterkonsortium unter der Führung der Versicherungskammer Bayern verkauft (Versicherungskammer Bayern 66 %, Sparkassenversicherungen in Baden – Württemberg 29 %, Sparkassenversicherungen Sachsen 5 %). Die offizielle Bezeichnung der Tochter lautet nun „Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG“ und “Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG“.

Ostdeutsche Versicherung AG

Im Geschäftsjahr 2005 hat die Versicherungskammer die OVAG, Ostdeutsche Versicherung AG, Berlin übernommen.

Marktstellung und Geschäftsgebiet

Die Versicherungskammer Bayern gehört zur Gruppe der öffentlichen Versicherer und ist der größte öffentlich-rechtliche Versicherer Deutschlands. Die Versicherungskammer Bayern ist in ihrem traditionellen Geschäftsgebieten Bayern und der Pfalz sowie im Saarland, in Berlin und Brandenburg mit insgesamt ca. 6.500 Mitarbeitern tätig.

Bezugsrecht (Versicherung), berufsunfähigkeit versicherung

Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere in allen Formen der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung, seltener in anderen Versicherungsarten, dazu, den Empfänger der Leistung aus diesem Vertrag für den Leistungsfall festzulegen. Üblich ist, dass diese Bezugsrechte bei Antragsaufnahme zum Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer vermerkt werden.

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer, als Vertragspartner des Versicherers, den Anspruch auf alle Leistungen aus dem Vertrag, ausgenommen z. B. in der Haftpflichtversicherung. In manchen Fällen ist dies aber nicht sinnvoll (z. B. bei Versicherungen auf den Tod des Versicherungsnehmers, wo die Versicherung zugunsten eines versorgungsbedürftigen Hinterbliebenen abgeschlossen wird) oder nicht gewünscht. Schließt z. B. ein Vater eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf sein Kind ab, soll im Falle dessen Berufsunfähigkeit dieses durch die Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden. Also wird das Kind als bezugsberechtigt im Vertrag eingetragen. Auch kann der Versicherungsnehmer aufgrund einer anderen Verpflichtung verpflichtet werden, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag einem anderen zukommen zu lassen, z. B. bei einer Feuerversicherung für ein verschuldetes Haus dem Hypothekengeber, oder bei einer Vollkaskoversicherung dem Leasinggeber für das Auto.

Dem Bezugsberechtigten wird also für den Leistungsfall, aufschiebend bedingt, ein Anspruch auf Zahlung aus diesem Vertrag eingeräumt. Bei Eintritt des Versicherungsfalls entsteht damit der Anspruch des Bezugsberechtigten. Der Versicherungsnehmer verliert mit dem Eintritt des Versicherungsfalls ohne weiteres seine Rechte an dem Vertrag. Soweit der Vertrag die Vorlage des Versicherungsscheins verlangt, muss der Bezugsberechtigte zum Leistungsempfang diesen vorlegen. Durch Bezugsberechtigung geht die Versicherungsleistung unmittelbar dem Bezugsberechtigten zu. Dies hat insbesondere Auswirkungen im Hinblick auf Pflichtteilsrechte sowie testamentarische Beschränkungen, die grundsätzlich nur den Nachlass erfassen, zu dem Versicherungsleistungen, die dem Begünstigten aufgrund einer Bezugsberechtigung zufließen, jedoch nicht zählen. Obwohl Versicherungsleistungen bei Bestehen einer Bezugsberechtigung nicht in den Nachlass fallen, unterliegen sie dennoch der Erbschaftssteuer. Deren Anfall kann nur dadurch vermieden werden, dass derjenige, dem die Versicherungsleistungen beim Tod zufließen sollen, den Vertrag direkt als Versicherungsnehmer abschließt (Beispiel: Ehemann will als “Ernährer der Familie” seine Frau gegen die wirtschaftlichen Folgen sichern, die sein Tod für die Frau und die Kinder hätte. Aus diesem Grund wird der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung erwogen. Schließt der Mann als Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen und setzt er seine Frau als Bezugsberechtigte ein, werden die bei seinem Tod fälligen Versicherungsleistungen voll erbschaftssteuerlich berücksichtigt und schmälern zumindest die bestehenden Freibeträge. Besser daher: die Ehefrau wird Versicherungsnehmer, der Ehemann hingegen sog. “versicherte Person”. Stirbt er, erhält die Frau als Versicherungsnehmerin die Versicherungsleistungen in vollem Umfang steuerfrei. Zu beachten ist jedoch, dass dann allein die Frau Vertragspartner der Versicherung wird. Sie ist daher allein zur Prämienzahlung verpflichtet und kann auch ohne Kenntnis der versicherten Person über die Versicherung verfügen, diese z. B. kündigen.)

Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet werden. Solange nichts besonderes vereinbart wird, gilt das Bezugsrecht als widerruflich eingeräumt. Die Unwiderruflichkeit eines Bezugsrechtes muss ausdrücklich vermerkt werden. Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, so kann dieses ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht mehr geändert werden. Widerrufliche Bezugsrechte können einseitig vom Versicherungsnehmer jederzeit eingeräumt und wieder geändert werden. Allerdings bedarf es zur Wirksamkeit des Bezugsrechts, dass der Versicherer hierzu eine Erklärung des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalls empfangen hat. Es genügt nicht, dass der Versicherungsnehmer bei sich ein solches Schriftstück aufbewahrt oder es so spät abgeschickt hat, dass der Versicherer es nicht vor dem Versicherungsfall empfängt. Unwiderrufliche Bezugsrechte werden oft im gewerblichen Bereich beispielsweise zur Absicherung von zwei Gesellschaftern verwendet. Eine Abänderung des unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf der Zustimmung des Bezugsberechtigten.

Unwiderrufliche Bezugsrechte finden häufig Verwendung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Teile der Bezüge in Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Der Arbeitgeber ist als Versicherungsnehmer Inhaber des Vertrages, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht wird sichergestellt, dass die Gelder des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, beispielsweise im Falle der Insolvenz, nicht verwandt werden können.

Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig, wwk versicherung

Die Stiftung Nord/LB · Öffentliche, Kurzform für “Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig”, wurde 1994 von der Norddeutschen Landesbank Girozentrale und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig gegründet. Sitz der Stiftung ist das Haus der Braunschweigischen Stiftungen auf dem Löwenwall in Braunschweig.

Die Stiftung fördert die Künste und Kultur sowie Wissenschaft, Technik und Sport durch Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung, wie Stipendien, Preise (Lessing-Preis für Kritik) und Aktivitäten im Gebiet der in Niedersachsen gelegenen Teile des alten Landes Braunschweig.

Die Stiftung führt seit 2002 jährlich Stiftungstage durch.

Sie verwaltet ein Stiftungsvermögen von 34,8 Millionen Euro (2005).