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Krankenhaustagegeldversicherung, billige versicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes, der medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag („Tagegeld“, auch für Samstage und Sonntage). Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung variabel, nicht einkommensabhängig und die Geldleistung als solche zeitlich unbegrenzt und steuerfrei.

Sie dient zum Auffangen von Kosten, die anlässlich eines Aufenthaltes im Krankenhaus und nicht über andere Versicherungen (Krankenversicherung) getragen werden.

Die oft geäußerte Kritik am Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung („sinnlos“, „überflüssig“) kann pauschal nicht mitgetragen werden: Die nachstehend aufgeführten Kosten belegen einige in der Summe durchaus teuere Fälle, die nicht „mal eben“ getragen werden können. Im Einzelfall macht eine solche Versicherung somit durchaus Sinn (s. a. die nachstehenden Beispiele).

Kosten, die bei stationärer Krankenhausbehandlung entstehen und die Haushaltskasse belasten können:

  • Haushaltshilfe anstelle der Hausfrau/Mutter
  • Hilfe im Betrieb
  • erhöhte Aufwendungen für Besuche bei auswärtigem Klinikaufenthalt (Fahrtkosten)
  • Mitaufnahme einer Begleit- oder Bezugsperson in das Krankenhaus für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (”Rooming-in”)
  • gesetzliche Zuzahlungen pro Tag
  • Auslagen für Telefon, TV, Cafeteria usw.
  • bei Beamten deckt die Beihilfe regelmäßig nur einen Teil der Kosten im Krankheitsfall ab, und diese Kosten können erheblich belasten – Zwei- oder Einbettzimmer, privatärztliche Chefarztbehandlung usw.

Diese Kosten fallen als zusätzliche kostenpflichtige Leistungen an und können mit Hilfe der KHT oft überhaupt erst getragen werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Finanzlücke eines nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlten Krankengeldes zum „normalen“ Netto-Monatsentgelt ausgeglichen werden muss.
Beiträge werden im Regelfall auf der Basis des Alters berechnet (Ältere müssen einen höheren Beitrag zahlen), und Gesundheitsfragen sind regelmäßig zu beantworten. Aus diesem Grund sollte eine solche Versicherung - wenn sie denn gewünscht ist - in jungen Jahren abgeschlossen werden. So sind die Beiträge geringer, und die Problematik einer Vorerkrankung, die den Abschluss einer solchen Versicherung unmöglich machen kann, ist vermieden.

Abgrenzung zur Krankentagegeldversicherung:

Die Krankenhaustagegeldversicherung darf nicht mit einer Krankentagegeldversicherung verwechselt werden, die eine Leistung nach Ablauf der Lohnfortzahlung (bei Arbeitnehmern) bzw. bei Selbständigen ab dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit erbringt.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung, zahnersatz versicherung

Obligatorische Krankenpflegeversicherung nennt man in der Schweiz ein Paket an Versicherungsleistungen, das gemäß dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) von jedem Versicherungsanbieter selektionslos jeder Person angeboten werden muss.

Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für alle Versicherten landesweit identisch und decken die Bereiche Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Die Prämien der Versicherung sind für Männer und Frauen gleich. Allerdings können Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, das Unfallrisiko ausschließen, was zu einer niedrigeren Prämie führt.

Der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann in jedem Alter und ohne Vorbehalt beigetreten werden.

Siehe auch: Krankenversicherung

Roland (Versicherung), berufsunfähigkeit versicherung

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG gehört mit rund 1,1 Millionen Kunden und 228 Millionen Euro Beitragseinnahmen zu den vier größten Rechtsschutz-Versicherern in Deutschland. Das 1957 gegründete Unternehmen hat seine Stellung im Markt kontinuierlich durch eine gezielte Produktpolitik für ausgewählte Zielgruppen ausgebaut: So bietet ROLAND beispielsweise spezielle Deckungskonzepte für Unternehmen und Unternehmer, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten und Veranstalter.

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG gehört zur ROLAND-Unternehmensgruppe, die weitere vier Gesellschaften umfasst: ROLAND Assistance GmbH, ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, ROLAND ProzessFinanz AG sowie Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG.

Neben dem Konzernsitz in Köln ist ROLAND in sechs weiteren deutschen Städten (Berlin, Hamburg, Hannover, Ludwigshafen, Nürnberg, Stuttgart) sowie mit zwei Niederlassungen im Ausland (Wien, Mailand) vertreten.

Namensgeber: Ritter Roland

Schutz und Verteidigung der Rechte des Einzelnen – dafür kämpft die ROLAND Rechtsschutz-Versicherung seit 1957. Deshalb wählten die Gründerväter als Markenzeichen eine historische Figur, die genau das verkörpert: Roland, den Ritter und Paladin Karls des Großen. Die ritterlichen Insignien, Schwert, Schild, Handschuh und das Horn Olifant, stehen bis heute stellvertretend für die Kernkompetenzen des Unternehmens.
Im Mittelalter erreichte mit der Karlsverehrung auch der Roland-Kult seinen Höhepunkt: Roland-Statuen auf vielen europäischen Marktplätzen sind weithin sichtbare Symbole für die Gerichtsbarkeit, Markt- und Standesrechte sowie die Durchsetzung des Rechts des Einzelnen.
Die ROLAND-Unternehmensgruppe hat als Markenzeichen das Roland-Schwert Durendal gewählt.

Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig, berufsunfähigkeit versicherung

Die Stiftung Nord/LB · Öffentliche, Kurzform für “Stiftung der Norddeutschen Landesbank und der Öffentlichen Versicherung für Braunschweig”, wurde 1994 von der Norddeutschen Landesbank Girozentrale und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig gegründet. Sitz der Stiftung ist das Haus der Braunschweigischen Stiftungen auf dem Löwenwall in Braunschweig.

Die Stiftung fördert die Künste und Kultur sowie Wissenschaft, Technik und Sport durch Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung, wie Stipendien, Preise (Lessing-Preis für Kritik) und Aktivitäten im Gebiet der in Niedersachsen gelegenen Teile des alten Landes Braunschweig.

Die Stiftung führt seit 2002 jährlich Stiftungstage durch.

Sie verwaltet ein Stiftungsvermögen von 34,8 Millionen Euro (2005).

Elementarschaden, berufsunfähigkeit versicherung

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Elemente (Feuer, Wasser, Erde, Luft, siehe Vier-Elemente-Lehre) an menschlichem Gut verursacht werden. Als Elementarschäden werden insbesondere Schäden betrachtet, die von Überschwemmungen und Erdbeben verursacht werden. Elementarschäden sind bei vielen Versicherungen z. B. Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen ausgeschlossen, nicht versicherbar oder sie sind im Einzelfall nur gegen Extraprämien versicherbar.

Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen darauf beruhen, dass die Jahresprämien, z. B. für eine Versicherung gegen Brandschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Feuerschäden desselben Jahres zu decken, sowie die Verwaltungskosten und einen Gewinn zu erzielen.

Während nun pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können bei einen der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die z. B. in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, so dass Prämien und übliche Rücklagen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.

Eine Versicherung auch gegen Elementarschäden bot z. B. die Badische Feuerversicherung und die Monopolgebäudeversicherung der DDR.

Die bei Hausratsversicherungen und Gebäudeversicherungen vielfach eingeschlossenen Wasserschäden sichern meist nur Schäden durch Rohrbruch von Wasser- und Abwasserleitungen, nicht aber durch Überschwemmungen ab.

Beim Einschluss von Elementarschäden in die Hausrat-, oder Wohngebäudeversicherung ist i.d.R von einer Wartezeit auszugehen.