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Arbeiterheim Ottakring, versicherung

Das Arbeiterheim Ottakring in Wien wurde 1905 - 1907 von der Ottakringer Parteiorganisataion der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SDAP) errichtet und fungierte bis zu seiner Zerstörung im Februaraufstand 1934 als wichtiges Veranstaltungs- und Kulturzentrum des 16. Wiener Gemeindebezirks Ottakring. Der Gebäudekomplex in der Kreitnergasse 29-33 enthielt neben Büro- und Versammlungsräumlichkeiten auch einen großen Theatersaal für 1500 Personen sowie 40 Wohnungen. Finanziert wurde der Bau im wesentlichen durch einen Kredit der Ottakringer Brauerei, die dafür das Monopol des Bierausschanks in der Gaststätte des Veranstaltungszentrums erhielt. In der Nacht vom 12. zum 13. Februar 1934 wurde das Arbeiterheim Ottakring, ein Symbolbauwerk der oppositionellen Sozialdemokratie, von Polizei- und Militäreinheiten angegriffen und weitgehend zerstört. In der Folge veranlasste das Regime des Austrofaschismus die rasche Abtragung des Gebäudekomplexes und die Errichtung eines 1936 fertiggestellten Wohnhauses durch die Wiener Städtische Versicherung.

EV, versicherung

Die Abkürzung EV bedeutet

  • Embedded Value, eine Bewertungsgröße in der Finanzwirtschaft
  • exposure value, siehe Lichtwert
  • Äquivalente Variation (equivalent variation)
  • in der Rechtssprache
    • Eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides Statt)
    • Eigentumsvorbehalt
    • Einigungsvertrag
    • einstweilige Verfügung
    • Ermittlungsverfahren (meist nur das strafrechtliche)
  • in der Versicherungswirtschaft
    • Einzelversicherung
    • Einzelvertrag
    • Externer Vertrieb

Die Abkürzung eV steht für

  • Elektronenvolt

Die Abkürzung e. V. steht für

  • eingetragener Verein

Die Abkürzung ev. steht für

  • evangelisch

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, berufsunfähigkeit versicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die sowohl im Verfahren der (Erst-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit lückenlos nachgewiesen werden muss. Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.

Die Versicherungsgesellschaft hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.

Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer “Baby-Versicherung” gesprochen.

Die spezielle Anwaltshaftpflichtversicherung wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Versicherung aus Sicht des Anwalts

Bei vielen Anwälten sind die Mindestversicherungssummen ausreichend. Es ist aber die Pflicht eines Anwalts, bei der Annahme eines neuen Mandats zu prüfen, ob seine Versicherung mögliche Schadenersatzansprüche abdeckt.

Ist die Versicherungssumme voraussichtlich nicht ausreichend, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Erhöhung der Versicherungssumme für den konkreten Fall. Durch entsprechende Vereinbarungen mit der Mandantschaft kann unter Umständen die zusätzliche Versicherungprämie dem Mandanten in Rechnung gestellt werden,
  2. eine Vereinbarung (möglichst schriftlich) mit dem Mandanten, dass im Schadenfall die Entschädigungssumme auf die Versicherungsleistung begrenzt wird,
  3. Grundsätzliche Erhöhung der Versicherungssumme auf eine angemessene Höhe,
  4. Ablehnung des Mandats.

Versicherung aus Sicht des Mandanten

Jeder Mandant sollte darauf achten, dass sein Anwalt, bezogen auf den konkreten Fall, ausreichend versichert ist. Auch Fälle mit einer vermeintlich klaren Rechtslage können durch einfache Verfahrensfehler (z.B. Fristversäumnisse) verloren gehen und damit Schadenersatzansprüche auslösen.

Westfälische Provinzial, berufsunfähigkeit versicherung

Die Westfälische Provinzial mit Sitz im westfälischen Münster ist im Jahr 2005 mit der Provinzial Nord zur Provinzial NordWest verschmolzen worden. Bis 2005 bestand sie aus der Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft und der Westfälischen Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Letztere fusionierte im Oktober 2005 mit der Kieler Schwestergesellschaft zur Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft.

Geschäftsgebiet

Das Geschäftsgebiet mit rund 8,1 Millionen Einwohnern umfasst Westfalen-Lippe mit Ausnahme des Landesverbandes Lippe.

Unternehmensdaten

Mit einem Gesamtbeitragsvolumen von 977,8 Mio Euro ist die Westfälische Provinzial Versicherung AG Marktführer in Westfalen. Dabei entfallen rund 55 Prozent der Beitragseinnahmen auf das Privatkundengeschäft und 45 Prozent auf das Geschäft mit Firmenkunden.

Vorstand

Dr. Heiko Winkler, Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Eberhard Ottmar, Dr. Monika Sebold-Bender

Soziales und kulturelles Engagement

Neben dem Versicherungsgeschäft unterstützt die Westfälische Provinzial Versicherung zahlreiche Initiativen aus den Bereichen Sicherheit, Kultur und Wissenschaft in Westfalen. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Schadenverhütung und daraus abgeleitete Sicherheitskonzepte.

Schadenrückstellung, versicherung

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (insbesondere in der Schaden- und Unfallversicherung üblicherweise als Schadenrückstellung bezeichnet) ist eine versicherungstechnische Rückstellung.
Sie wird von Versicherungsunternehmen für bis zum Bilanzstichtag bereits eingetretene entweder und bis dahin bekannte oder unbekannte, aber noch nicht oder nicht vollständig regulierte Schäden (Versicherungsfälle), gebildet.

Prinzipiell sind die Schadenrückstellungen dem Grunde und der Höhe nach für den einzelnen Versicherungsfall zu bilden, es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Dies führt dazu, dass für jeden Versicherungsfall eine selbstständige, vorsichtige Rückstellungsbemessung vorzunehmen ist und somit ein Ausgleichseffekt zwischen den einzelnen Versicherungsfällen ausgeschlossen wird.

Der Wertansatz ist generell der mutmaßliche Erfüllungsbetrag. Eine Abzinsung ist lediglich bei Renten-Deckungsrückstellungen zulässig.

Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen sind vom Rückstellungsbetrag abzusetzen. Dies erfolgt deswegen, weil hier Rückgriffe auf Dritte(Regress) oder Ansprüche auf ein versichertes Objekt bestehen (Provenues) oder mehrere Versicherer haften (Teilungsabkommen).

Es werden weiter Rückstellungen für unbekannte Spätschäden (IBNR = incurred but not reported) gebildet. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen bezüglich der Anzahl und der Höhe der Spätschäden berücksichtigt.

Ebenso ist eine Teilrückstellung für Regulierungskosten zu bilden.